Wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln bekanntgab, gewährleisten die meisten Behörden keine digitale Barrierefreiheit. Diese Erkenntnis basiert auf Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dieser Auswertung zufolge setzte keine der ungefähr 1.900 überprüften Websites alle gesetzlichen Vorgaben um.
Inhaltsverzeichnis
Nicht eingehaltene Regeln
Wie die Urheber der Studie betonen, legt die Politik zwar strenge Regeln fest, hält diese jedoch im Gegenzug nicht ein.
Seit Mai 2019 sind die meisten Behörden allerdings zu einer barrierefreien Internetpräsenz verpflichtet.
Dieser Service soll es Usern mit Handicap ermöglichen, digitale Serviceleistungen zu beanspruchen. Diese Ansprüche beziehen sich beispielsweise auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Personen mit eingeschränktem Hör- bzw. Sehvermögen.
Probleme für Personen mit Handicap
Auf die meisten Probleme stießen die Forscher bei den Programmcodes der Websites. Bei diesen Programmcodes legen sogenannte HTML-Strukturelemente fest, wie sich normale Fließtexte auf den Homepages von Listen sowie Website-Überschriften unterscheiden.
Öffnen Internetnutzer die Webseiten über ihre Browser, sind die Probleme nicht deutlich sichtbar. In dem Fall präsentiert sich eine Webseite, die eindeutig in optische Elemente wie Tabellen, Bilder, Fließtexte oder Überschriften untergliedert ist.
Doch für die Menschen mit Behinderung sind die Websites problematisch. Diese Probleme gelten vor allem für Personen, denen die Inhalte der Webseiten durch Hilfsprogramme vorgelesen werden müssen.
Fehlende assistierende Technologien
Mangelhaft ist im Umgang mit den Websites, dass visuelle Strukturierungen der Webseiten für Programme nicht eindeutig erkennbar sind.
Schlimmstenfalls können sehbehinderte Personen die virtuellen Auftritte überhaupt nicht nutzen.
Etwaige Fehler erweisen sich für die sogenannte Robustheit als problematisch, weil assistierende Technologien die Webinhalte nicht vorlesen können. Solche HTML-Strukturelemente werden ebenfalls von Siri oder Alexa genutzt.
Neue Anforderungen auch an Unternehmen
Außerdem fanden die Wissenschaftler auch keine alternativen Texte für Bedienelemente oder Grafiken. Als kritisch bewertet es das Institut, dass noch nicht einmal ein Drittel aller untersuchten Websites Bilder mit Alternativtexten näher erläutern.
Das bedeutet wiederum, dass durch die Bilder dargestellte Inhalte für viele behinderte Menschen schlichtweg unverständlich sind. Noch nicht einmal jede vierte Website stellt die Medieninhalte in leichter Sprache zur Verfügung.
Zusätzlich zu den Behörden sollten sich auch deutsche Unternehmen zunehmend einer Barrierefreiheit bei digitalen Services widmen. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft betont, müssen ab Mitte 2025 gesetzlich zahlreiche Dienstleistungen wie der Online-Handel, Selbstbedienungsterminals oder Geldautomaten für User mit Handicap zugänglich sein.