Wer nach einem Tarifvertrag arbeitet, profitiert zumeist in mehrfacher Hinsicht. Dank steigender Gehälter erhöht sich somit automatisch das Urlaubsgeld. In diesem Jahr werden viele Berufstätige das Urlaubsgeld vermutlich dazu nutzen, um erhöhte Kosten durch die Inflation abzufedern.
Doch insbesondere im Niedriglohnsektor tätige Personen erhalten zumeist überhaupt kein Urlaubsgeld.
Inhaltsverzeichnis
Mehr Urlaubsgeld in zahlreichen Branchen
Seit der hohen Inflation hat sich tarifliches Urlaubsgeld nach Informationen des gewerkschaftsnahen WSI in zahlreichen Branchen erhöht.
Höhere Zahlungen erfolgen insbesondere in den Wirtschaftszweigen, in denen das Urlaubsgeld als Prozentsatz von Tarifentgelten speziell festgelegt wurde.
Diesen Branchen gehören die Eisen- und Stahlindustrie, das Bauhauptgewerbe, das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk, die Druckindustrie, der Einzelhandel, die Papier verarbeitende Industrie sowie Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie an.
Urlaubsgeld – noch nicht einmal für die Hälfte aller Deutschen
Laut Informationen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts erhalten nur 47 Prozent aller in der Privatwirtschaft Beschäftigten Urlaubsgeld. In diese Analyse flossen Daten von knapp 60.000 Berufstätigen im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 ein.
Die Höhe des angestiegenen Urlaubsgelds richtet sich nach generellen Tariferhöhungen und bewegt sich durchschnittlich zwischen 1,6 und 2,5 Prozent. Der höchste Zuwachs für Urlaubsgeld wurde im Gebäudereinigungshandwerk mit 8,7 Prozent sowie in der Eisen- und Stahlindustrie mit 6,5 Prozent verzeichnet.
Deutliche Schwankungen zwischen einzelnen Branchen
Die Höhe des tarifvertraglich festgelegten Urlaubsgelds variiert von Branche zu Branche deutlich. In der mittleren Vergütungsgruppe tätige Personen können für dieses Jahr mit einem Urlaubsgeld von 186 bis 2.686 Euro rechnen.
In der Analyse stellt sich ebenfalls heraus, dass Männer häufiger eine Sonderzahlung erhalten als Frauen.
Zusätzlich profitieren mehr Beschäftigte in Westdeutschland als in Ostdeutschland von der Zahlung sowie überwiegend Angestellte in Unternehmen mit größerer als mit kleinerer Belegschaft.
Kein Urlaubslohn im Niedriglohnsektor
Das ursprünglich in den 1960er Jahren eingeführte Urlaubsgeld verfolgte einst den Zweck, berufstätigen Personen einen Jahresurlaub zu ermöglichen. Aktuell ist die Zuzahlung für viele Deutsche vermutlich eher ein willkommener finanzieller Puffer, um durch die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten entstandenen finanziellen Mehraufwendungen einfacher bewältigen zu können.
Deshalb ist es umso tragischer, dass im Niedriglohnsektor arbeitende Personen nicht von den Vorzügen des Urlaubsgelds profitieren. Diese Personengruppen arbeiten wesentlich seltener in Firmen mit bestehendem Tarifvertrag. Aus dem Grund wird ihnen zumeist auch kein Urlaubsgeld ausgezahlt.